Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Leistungen der OpusDNS GmbH
Version: 1.0 - Datum: 01.August 2025
- Geltungsbereich und Allgemeines
- Vertragsschluss
- Leistungen von OpusDNS
- Pflichten des Kunden
- Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen und Verzug
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- Haftungsbeschränkung und Freistellung
- Datenschutz
- Geheimhaltung
- Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der OpusDNS GmbH, Franz-Mayer-Str. 1, 93053 Regensburg, Deutschland (nachfolgend ”OpusDNS“ genannt) und ihren Geschäftskunden (nachfolgend ”Kunde(n)“ genannt), insbesondere - aber nicht abschließend - im Bereich Registrierung und Verwaltung von Domains (insbesondere Domain-Transfer und Domain-Verlängerungen), sonstige damit zusammenhängende Leistungen (z.B. auch die Nutzung von Zertifikaten) sowie SaaS-Tarife (siehe hierzu Ziff. 3.1), soweit diese dem Kunden über das Kundenportal (nachfolgend “Dashboard” genannt) zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend zusammenfassend “Leistung(en)“ genannt). Der Kunde und OpusDNS werden jeweils einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.
1.2 Unternehmereigenschaft im Sinne von § 14 BGB: Diese AGB und sämtliche von OpusDNS angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden, das heißt an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Hierzu zählen natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Nutzung der Leistungen in Ausübung ihres Handelsgewerbes, ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit oder ihres Unternehmens handeln und nicht als Verbraucher. Die Leistungen können entweder für eigene geschäftliche Zwecke und/oder zum Weitervermarktung an eigene Kunden (Endkunden oder selbst Unternehmer) verwendet werden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser AGB ausgeschlossen und werden von OpusDNS nicht als Kunden akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, OpusDNS unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er seine unternehmerische Tätigkeit ganz oder teilweise einstellt oder nicht mehr als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und OpusDNS, es sei denn, OpusDNS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Änderungen der AGB: OpusDNS ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn gesetzliche oder regulatorische Anforderungen sich ändern, höchstrichterliche Rechtsprechung eine Anpassung erforderlich macht, technische oder organisatorische Entwicklungen dies gebieten oder wenn das vertragliche Äquivalenzverhältnis durch unvorhersehbare Änderungen der Marktverhältnisse erheblich gestört wird.
Die geänderten AGB werden dem Kunden ausschließlich durch Bereitstellung der neuen Fassung im Dashboard bekannt gegeben. Eine ggf. ergänzende Mitteilung per E-Mail an die im Dashboard hinterlegte E-Mail-Adresse kann lediglich rein informatorisch erfolgen und ist für die Wirksamkeit der Änderungen nicht erforderlich. Für die Wirksamkeit der Änderungen ist die Bereitstellung der Information im Dashboard maßgeblich.
Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. OpusDNS wird den Kunden bei Beginn der Frist ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, treten die Änderungen nicht in Kraft. In diesem Fall ist OpusDNS berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
1.5 Abrufbarkeit der AGB: Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit unter www.opusdns.com/de/agb abrufbar.
2. Vertragsschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrages: Die Präsentation der Leistungen oder die Zurverfügungstellung von Vertragsunterlagen (z.B. des Master Service Agreement) stellt kein bindendes Angebot von OpusDNS dar. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung durch OpusDNS oder die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
2.2 Vorbehalt der Auftragsannahme: OpusDNS behält sich das Recht vor, Aufträge bzw. Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere den Vertragsschluss mit dem Kunden sowie die Erbringung von Leistungen von einer vorherigen positiven Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
3. Leistungen von OpusDNS
3.1 Leistungsumfang und SaaS-Tarif: OpusDNS stellt dem Kunden eine Vielzahl von Leistungen und Produkten - darunter Domainregistrierungen, API-Zugänge, Zertifikate, Verwaltungsfunktionen sowie ggf. Lizenzen - zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Leistungen erfolgt regelmäßig im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (nachfolgend ”SaaS-Tarif“ genannt) über das von OpusDNS betriebene Dashboard. Der jeweilige Leistungsumfang und die verfügbaren Funktionen richten sich nach dem vom Kunden gebuchten Tarif, der im Dashboard einsehbar ist.
Unabhängig davon, ob eine Leistung eigenständig oder Teil eines Leistungspakets ist, ob sie kostenpflichtig ist oder als kostenloser (Zusatz-)Service angeboten wird, ist jede Leistung, die vom Kunden angefordert oder von OpusDNS bereitgestellt wird, Teil der “Leistungen“, auf die sich diese AGB und weitere einschlägige Richtlinien beziehen. OpusDNS ist berechtigt, bestimmte Funktionen oder Leistungsinhalte nur in bestimmten Tarifstufen bereitzustellen.
Insbesondere gelten für bestimmte Leistungen - wie etwa Domainregistrierungen - zusätzlich die jeweils einschlägigen externen Regelwerke, z. B. Registrierungsbedingungen der Vergabe/-Registrierungsstellen (nachfolgend “Registries” - Singular: “Registry” - genannt) für die einzelner Domainendungen (Top Level Domain(s) - nachfolgend “TLD(s)” genannt), wie etwa die Richtlinien der DENIC eG oder die von VeriSign, Inc. - die Vorgaben der jeweils zuständigen Zertifizierungsstelle für die Ausstellung und Verwaltung digitaler SSL-Zertifikate (nachfolgend ”Certificate Authority“ genannt) sowie die Vorgaben der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (nachfolgend “ICANN” genannt). Im Zweifel oder im Falle von Regelungslücken gehen jedoch diese AGB vor, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Domainregistrierung / Besondere Bedingungen und Vermittlerrolle: Sofern die Leistungen von OpusDNS in der Registrierung von Domains bestehen, tritt OpusDNS lediglich als technischer Vermittler gegenüber der jeweiligen Registy auf. Zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registry kommen bei erfolgreicher Registrierung ggf. direkte Vertragsverhältnisse zustande. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der entsprechenden Verträge und Bedingungen verantwortlich; OpusDNS hat auf diese keinen Einfluss.
OpusDNS übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Eintragungsfähigkeit gewünschter Domains; ebensowenig kann OpusDNS gewährleisten, dass eine eingetragene Domain von Seiten der Registry dauerhaft als eintragungsfähig qualifiziert oder nicht künftig als sog. Registry Premium-Domain mit höheren Preisstufen qualifiziert wird. OpusDNS wird den Kunden jedoch unverzüglich informieren, sobald OpusDNS hiervon Kenntnis erlangen sollte.
Die Registrierung und Verwaltung von Domains unterliegt zusätzlich den Bedingungen und Richtlinien Dritter, insbesondere:
- den Vergabebedingungen und technischen Richtlinien der jeweils zuständigen Registry,
- den Vorgaben und Regelungen der ICANN, insbesondere dem Registrar Accreditation Agreement (RAA).
Diese externen Bedingungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und OpusDNS. Die jeweils gültigen Fassungen können unter www.opusdns.com/de/services-policies eingesehen werden. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils einschlägigen Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Änderungen dieser Bedingungen treten mit deren Inkrafttreten gegenüber der Registry auch automatisch gegenüber dem Kunden in Kraft. Eine gesonderte Mitteilung durch OpusDNS ist hierfür nicht erforderlich.
3.3 Individualvereinbarungen und Bestellprozess: Der konkrete Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen, insbesondere des Master Service Agreements oder der jeweiligen Angaben im Bestellprozess des Dashboards.
3.4 Durchführung der Leistungen: OpusDNS erbringt die Leistungen nach eigenem Ermessen in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Durchführung mit dem Ziel der größtmöglichen Effizienz. Eine Koordinierung mit dem Kunden kann erfolgen, sofern sie der effizienten Leistungserbringung dient. Eine persönliche Abhängigkeit oder Eingliederung in die Betriebsorganisation des Kunden besteht nicht.
3.5 Sorgfaltspflicht und technische Weiterentwicklung: OpusDNS erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen. Ein Anspruch auf bestimmte Anpassungen der Leistungen an spätere technische Entwicklungen ist nicht geschuldet.
3.6 Unentgeltliche Leistungen: Soweit Leistungen von OpusDNS unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erfüllung oder auf Unentgeltlichkeit dieser Leistungen. OpusDNS behält sich das Recht vor, solche unentgeltlichen Leistungen jederzeit einzustellen oder künftig nur noch gegen Entgelt dem Kunden anzubieten.
3.7 Anpassungen von Leistungen, Produkten und Preisen: OpusDNS ist berechtigt, die angebotenen Leistungen, Produkte sowie deren Preise jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat via Mitteilung im Dashboard (gemäß Ziff. 4.10) oder per E-Mail anzupassen, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist und ihn nicht unangemessen benachteiligt. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgeltänderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein (z.B. eine Veränderung der Marktverhältnisse in technischer oder kalkulatorischer Hinsicht, Anpassung an den Stand der Technik oder zur Verbesserung der Services) oder im Einzelfall auch wirtschaftliche Erfordernisse, die zu einer Störung des Äquivalenzverhältnisses führen und somit eine Anpassung rechtfertigen.
Die Anpassungen erfolgen in einem Umfang, der einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen von OpusDNS und dem Kunden gewährleistet. Wesentliche Änderungen der Leistungsinhalte sowie Preisänderungen werden dem Kunden mindestens einen (1) Monat vor ihrem Wirksamwerden im Voraus im Dashboard gemäß Ziff. 4.10 mitgeteilt. Gleichzeitig mit dieser Mitteilung wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die geänderten Konditionen zum angekündigten Zeitpunkt Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses werden und als vom Kunden genehmigt gelten, sofern der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Bereitstellung der Mitteilung im Dashboard ausdrücklich widerspricht. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
3.8 Leistungs- und Liefertermine: Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sollten Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen nur teilweise verfügbar sein, ist OpusDNS berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
3.9 Nutzungsrechte am Dashboard: Während der Dauer des Vertragsverhältnisses und solange der Kunde seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt, erhält er das nicht übertragbare, nicht-exklusive und jederzeit widerrufbare Recht zur Nutzung des Dashboards und entsprechender API Schnittstellen von OpusDNS im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
3.10 Verfügbarkeit, Störungsbehebung: Die durchschnittliche Verfügbarkeit der OpusDNS Leistungen beträgt nahezu einhundert (100) % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Leistungen aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von OpusDNS liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) oder für notwendige Wartungsarbeiten, die bis zu ein (1) % der Jahresgesamtzeit betragen können, nicht verfügbar sind. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt und möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
OpusDNS wird Leistungsstörungen nach Kenntnis unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beheben.
Bei für den Kunden erkennbaren Leistungsstörungen ist dieser verpflichtet, OpusDNS unverzüglich solche Störungen anzuzeigen (“Störungsmeldungen”).
Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich von OpusDNS liegen, muss der Kunde unverzüglich schriftlich rügen. Wird die Leistungsstörung nach Ablauf einer angemessenen Frist (in der Regel mindestens eine (1) Woche) nicht behoben, kann der Kunde das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
3.11 Änderung von IP- und URL-Adressen: OpusDNS ist berechtigt, IP-Adressen und URL-Adressen erforderlichenfalls, insbesondere aus technischen Gründen, zu ändern. Eine solche Änderung stellt keine Änderung des Vertragsverhältnisses dar und berührt die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag nicht.
3.12 Einsatz von Subunternehmern: OpusDNS ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. OpusDNS bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für die OpusDNS ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt bereitzustellen. Er hat Änderungen unverzüglich mitzuteilen und sicherzustellen, dass sämtliche bereitgestellten Angaben stets dem aktuellen Stand entsprechen. Insbesondere sind die im Dashboard hinterlegten (Kontakt-) Daten und sonstigen relevanten Informationen stets aktuell zu halten und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Anfragen von OpusDNS unverzüglich und vollständig zu beantworten.
4.2 Technische Voraussetzungen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen und dauerhaft aufrechtzuerhalten, die für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von OpusDNS erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung und Pflege einer funktionsfähigen technischen Infrastruktur, die ordnungsgemäße Einrichtung, Konfiguration und Pflege etwaiger technischer Schnittstellen (z. B. API-Anbindungen), den Zugang zu einer stabilen und leistungsfähigen Internetverbindung sowie den Einsatz fachlich qualifizierten und hinreichend geschulten Personals. Zudem obliegt dem Kunden die allgemeine Administration im Umgang mit den von OpusDNS bereitgestellten Leistungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.3 Folgen unzureichender Mitwirkung: Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, begründen keinerlei Ansprüche gegen OpusDNS. Vielmehr ist OpusDNS in einem solchen Fall berechtigt, den Beginn oder die Fortführung der Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen, insbesondere Zugänge zum Dashboard oder den API-Schnittstellen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die Vorschriften zur Haftung und Freistellung bleiben hiervon unberührt.
4.4 Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher und sonstiger Rechte: Der Kunde ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch die über seinen Kundenaccount registrierten und verwalteten Domains keine Rechte Dritter verletzt werden und weder gegen Gesetze noch gegen die guten Sitten verstoßen wird. Dasselbe gilt auch für die über die Domains erreichbaren Inhalte. Darüber hinaus hat der Kunde jede missbräuchliche Nutzung zu unterlassen.
Verboten sind insbesondere:
- Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte: Die Veröffentlichung oder Verbreitung von Inhalten, die gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- oder Namensrechte) oder die guten Sitten verstoßen.
- Gefährdung der System- und Netzwerksicherheit: Jede Handlung, die geeignet ist, die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme oder Netzwerke von OpusDNS zu beeinträchtigen oder zu gefährden, insbesondere die Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, ist untersagt. OpusDNS ist berechtigt, entsprechende Inhalte ohne Ankündigung zu entfernen und den Zugang zu sperren.
- Unaufgeforderter Versand von Werbe-E-Mails (Spam): Der Versand von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Empfänger, insbesondere mit werbendem Inhalt im Sinne von § 7 UWG („E-Mail-Spamming“).
- Übermäßige oder nicht autorisierte API-Zugriffe: Die Durchführung übermäßiger oder unangemessen gesteuerter API-Zugriffe, automatisierter Datenabrufe oder sonstiger massenhafter oder nicht autorisierter Systemzugriffe.
- Unverhältnismäßige oder unsachgemäße Datenverarbeitung, die zu Netzlast oder Beeinträchtigung führt: Die Auslösung unverhältnismäßiger oder technisch unsachgemäßer Datenverarbeitungsprozesse, die zu einer erhöhten Netzlast oder zur Beeinträchtigung anderer Kunden führen können.
- Unterlassene oder verspätete Meldung von Störungen oder Angriffen sowie fehlende Mitwirkung bei deren Behebung: Die unterlassene oder verzögerte Meldung von erkannten Störungen, Angriffen oder Systemfehlern an den Systemen der OpusDNS sowie die fehlende Mitwirkung bei deren Aufklärung oder Beseitigung.
4.5 Einhaltung von Richtlinien und Registrierungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Nutzung der jeweiligen Leistungen geltenden Vorgaben, Richtlinien und Registrierungsbedingungen der zuständigen Registries oder sonstiger an der Vertragserfüllung mitwirkender Lieferanten oder Institutionen (u.a. ICANN) einzuhalten. Gleiches gilt für gesetzliche Vorschriften und behördliche Anforderungen. Alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Leistungen von OpusDNS ermöglicht, hat er in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen und diese entsprechend weiterzugeben. Dies gilt insbesondere auch für die Anerkennung der entsprechenden Dispute Resolution Verfahren, die von Registries für ihre jeweiligen TLDs vorgegeben sind (“UDRP”, “URS” etc.).
4.6 Besondere Pflichten bei Reseller-Tätigkeiten: Sofern der Kunde Domains nicht ausschließlich für sich selbst bzw. sein eigenes Unternehmen, sondern im Auftrag eines Dritten registriert oder verwaltet - also als sog. Reseller auftritt - sichert er zu, dass er zum Zeitpunkt der Registrierung oder Verwaltung stets im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht des jeweiligen Domaininhabers handelt.
Auf Anforderung von OpusDNS hat der Kunde jederzeit unverzüglich geeignete Nachweise über die bestehende Bevollmächtigung vorzulegen. Solange ein entsprechender Nachweis nicht erbracht wird, ist OpusDNS berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die Vorgaben dieser AGB sowie die jeweils einschlägigen Anforderungen der jeweils zuständigen Registry und der ICANN wirksam und rechtsverbindlich an seine eigenen Kunden weiterzugeben, sowie mit OpusDNS ein entsprechendes Master Service Agreement sowie (falls erforderlich) einen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO in der jeweils gültigen Fassung oder einer entsprechenden Nachfolgevorschrift (“AV” oder “DPA”) abzuschließen.
4.7 Schutz und Umgang mit Zugangsdaten: Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten, Passwörter und API-Schlüssel streng vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und aus Sicherheitsgründen regelmäßig zu aktualisieren. Bei Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten erlangt hat, ist der Kunde verpflichtet, das Passwort unverzüglich zu ändern und OpusDNS unverzüglich in dokumentierter Form darüber zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von OpusDNS bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und -werkzeuge (z. B. 2-Faktor-Authentifizierung) ordnungsgemäß zu nutzen und sicherzustellen, dass auch von ihm eingesetzte Dritte diese Vorgaben einhalten.
Jeder Fall von unautorisierten Zugriffen, Missbrauch oder ein entsprechender Verdacht ist OpusDNS unverzüglich in dokumentierter Weise mitzuteilen.
Bei wiederholter falscher Eingabe von Zugangsdaten oder bei begründetem Verdacht einer unbefugten Nutzung kann OpusDNS den Zugang temporär sperren und informiert den Kunden unverzüglich über eine solche Sperrung.
Alle Handlungen, die mit den Zugangsdaten vorgenommen werden, gelten als vom Kunden veranlasst; der Kunde trägt das Risiko für unberechtigte Nutzung.
4.8 Verantwortung für seinen Kundenaccount / Haftung: Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die über seinen Kundenaccount erfolgen, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, durch von ihm beauftragte Dritte oder unbefugt durch Dritte erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Registrierung und Verwaltung von Domains, den Versand von Mitteilungen, API-Zugriffe sowie sonstige Nutzungshandlungen. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Nutzungen seines Kundenaccounts in Übereinstimmung mit diesen AGB sowie den geltenden Gesetzen erfolgen.
Im Falle eines Missbrauchs oder unbefugten Zugriffs ist der Kunde verpflichtet, OpusDNS unverzüglich zu informieren und geeignete Maßnahmen zur Sicherung seines Accounts zu ergreifen. Für Schäden, die direkt oder indirekt durch die (unbefugte) Nutzung oder den Missbrauch seines Kundenaccounts entstehen - insbesondere auch dann, wenn der Account gehackt oder durch Dritte unautorisiert verwendet wird, um Leistungen von OpusDNS in Anspruch zu nehmen - haftet der Kunde uneingeschränkt. Eine Haftung von OpusDNS ist ausgeschlossen.
4.9 Informationspflicht zur Produkt- und Leistungsentwicklung: Der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich über den jeweils aktuellen Stand der von OpusDNS angebotenen Produkte, Leistungen, technischen Rahmenbedingungen sowie der geltenden Preise im Dashboard zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Leistungen über eine automatisierte Schnittstelle (API) bezogen werden. Änderungen - einschließlich Änderungen der AGB - Hinweise und Systemmitteilungen gelten mit Bereitstellung im Dashboard als bekannt gegeben, unabhängig davon, ob eine gesonderte Benachrichtigung an die im Kundenaccount hinterlegte Adresse per E-Mail erfolgt.
4.10 Bekanntgabe von Mitteilungen: Der Kunde stimmt zu, dass wichtige Mitteilungen von OpusDNS grundsätzlich durch Veröffentlichung im Dashboard erfolgen. Mit Einstellung der Mitteilung im Dashboard gelten diese als zugegangen und bekanntgegeben. Eine ergänzende Benachrichtigung per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse kann erfolgen, dient jedoch lediglich der Information und ist für die Wirksamkeit der Bekanntgabe der Mitteilung nicht erforderlich.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, die im Dashboard hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig abzurufen. Ebenso ist er verpflichtet, das Dashboard regelmäßig auf neue Mitteilungen zu prüfen. OpusDNS haftet nicht, wenn der Kunde Mitteilungen im Dashboard oder entsprechende E-Mail-Benachrichtigungen (z. B. über die Verfügbarkeit einer neuen Mitteilung im Dashboard) nicht zur Kenntnis nimmt.
4.11 Sanktionen bei Pflichtverletzungen: Verstöße gegen die Pflichten aus diesem Abschnitt können zur teilweisen oder vollständigen Sperrung/Aussetzung von Leistungen, zur Löschung betroffener Domains sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Der Kunde stellt OpusDNS von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie etwaigen daraus resultierenden Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigung) frei, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen sind.
4.12 Prüfungs- und Kontrollrechte: Der Kunde verpflichtet sich, OpusDNS oder einem von OpusDNS beauftragten und zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten auf Anfrage in angemessenem Umfang Einsicht in die zur Prüfung erforderlichen Informationen, Systeme und Unterlagen zu gewähren, sofern dies zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (insbesondere datenschutzrechtlicher Vorgaben), vertraglicher Verpflichtungen oder regulatorischer Anforderungen erforderlich ist.
Prüfungen erfolgen grundsätzlich mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zehn (10) Werktagen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden an einem störungsfreien Geschäftsbetrieb. In Ausnahmefällen, etwa bei konkretem Verdacht auf schwerwiegende Vertragsverstöße oder akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen, kann die Prüfung auch kurzfristig erfolgen.
5. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen, Preisänderungen und Verzug
5.1 Geltung der Preise und Umsatzsteuer: Sofern im Vertrag keine abweichenden Preisabsprachen getroffen wurden, gelten die jeweils aktuellen Preise gemäß der im Dashboard verfügbaren Preisliste der OpusDNS. Die Preise richten sich ausschließlich an Geschäftskunden bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (siehe hierzu Ziff. 1.2) und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Abrechnungswährung: Die bei Einrichtung des Kundenaccounts (“Sign Up) durch den Kunden gewählte Abrechnungswährung (EUR oder US-Dollar) ist für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich und kann nachträglich nicht geändert werden. Wünscht der Kunde eine andere Abrechnung in einer anderen Währung, so ist hierfür die Einrichtung eines neuen Kundenaccounts erforderlich. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der OpusDNS. Preisangaben, die mit dem Symbol „$“ versehen sind - unabhängig davon, ob sie im Dashboard, auf der Website, in Preislisten oder an anderer Stelle erscheinen - beziehen sich stets auf US-Dollar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.3 Fälligkeit der Entgelte: Die jeweils fälligen Entgelte werden turnusgemäß in Rechnung gestellt, bei Domains erstmals mit Registrierung der Domain oder mit erfolgtem Transfer in die Systeme von OpusDNS, bei Verlängerung (“Renew”) zum Fälligkeitsdatum der entsprechenden Domain. Domaingebühren werden, sofern nicht anders vereinbart, jeweils jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Postpayment (Zahlung nach Leistungserbringung) ist der Regelfall. Auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Vorgaben der jeweiligen Registry können die Leistungen auch für einen längeren Zeitraum und die gesamte Laufzeit in Rechnung gestellt werden. OpusDNS ist berechtigt, Registrierung, Transfer oder Verlängerung von Domains erst nach Zahlung der hierfür geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
5.4 Rechnungsstellung und Zugang: Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich über einen von OpusDNS vorgegebenen Übermittlungsweg (z.B. via Dashboard). Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart oder auf der jeweiligen Rechnung angegeben ist, sind Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug fällig und werden grundsätzlich mit dem vorhandenen Guthaben im Kundenaccount verrechnet. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Eine Rechnung gilt spätestens am dritten (3.) Werktag nach Bereitstellung (z.B. via Dashboard ab Abrufbarkeit; via E-Mail ab Versand) als zugegangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Rechnung später oder nicht zugegangen ist. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Zugang zum Dashboard sowie der Empfang von E-Mails technisch möglich ist und regelmäßig überprüft wird. Eine etwaige technische Störung im Einflussbereich des Kunden lässt den fristgerechten Zugang unberührt.
5.5 SEPA-Lastschriftverfahren: Sofern der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, wird der Einzug sieben (7) Kalendertage vor dem Belastungsdatum via Übermittlung der Rechnung im Dashboard angekündigt (Vorabankündigung/ „Pre-Notification“ gemäß SEPA-Bedingungen). Die Frist kann im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen einvernehmlich verkürzt werden.
5.6 Preisänderungen: Preisänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen in Ziff. 3.7.
5.7 Rückbuchungen: Wird eine Zahlung durch Rückbuchung (“Chargeback”) seitens der Bank oder Kreditkartenfirma des Kunden widerrufen oder besteht ein begründeter Verdacht auf Betrug, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden an den mit der betreffenden Zahlung verbundenen Leistungen und Services mit sofortiger Wirkung. OpusDNS ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die betroffenen Leistungen unverzüglich zu sperren oder zu kündigen, offene Forderungen geltend zu machen sowie das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
5.8 Anpassungen durch Registries oder Währungsschwankungen: Soweit die Registries ihr Abrechnungsmodell oder ihre Preisgestaltung für ihre jeweilige TLD ändern, ist OpusDNS berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, soweit OpusDNS die betreffenden Domains in einer Fremdwährung zu beziehen hat und nicht unwesentliche Währungsschwankungen relevante Auswirkungen auf die Preiskalkulation der entsprechenden TLD von OpusDNS haben. OpusDNS wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, den Kunden über das Dashboard unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von den geänderten Bedingungen zu benachrichtigen. Sollte eine derartige Anpassung für den Kunden unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
5.9 Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist OpusDNS berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
5.9.1 Verzugszinsen: OpusDNS ist berechtigt, die Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz per annum zu berechnen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Erstattung von Mahnkosten, bleiben unberührt.
5.9.2 Sperrung von Leistungen bei Zahlungsverzug: Nach erfolgloser Mahnung kann OpusDNS den Zugang des Kunden zu den angebotenen Leistungen - insbesondere zum Dashboard und zur API-Schnittstelle - vorübergehend deaktivieren oder sperren, bis alle offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Eine solche Sperrung entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. OpusDNS übernimmt keine Haftung für etwaige Ausfälle oder Schäden, die dem Kunden aufgrund einer solchen Deaktivierung oder Sperrung entstehen.
5.9.3 Zurückbehaltung und Verwertung von Domains: OpusDNS behält sich das Recht vor, Domains im Kundenaccount bei bestehenden Zahlungsverzug bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzubehalten. Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht binnen einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen nach Mahnung nach, so ist OpusDNS zur Verwertung unter entsprechender Anwendung der Ziff. 6.7 dieser AGB berechtigt.
5.9.4 Leistungsverweigerungsrecht: Solange offene Forderungen bestehen, kann OpusDNS die Verlängerung von Domains oder die Erbringung anderer Leistungen verweigern. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn alle offenen Beträge rechtzeitig beglichen wurden. OpusDNS haftet nicht für Schäden, die durch nicht verlängerte Domains entstehen.
5.10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Recht aus § 320 BGB bleibt unberührt.
6. Vertragslaufzeit, automatische Verlängerungen und Kündigung
6.1 Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweils vereinbarten Laufzeit der Leistungen, insbesondere der jeweiligen Domainregistrierungen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, gilt eine Standardlaufzeit von zwölf (12) Monaten.
6.2 Automatische Verlängerung: Wird der Vertrag über Leistungen - insbesondere im Zusammenhang mit domainbezogenen Leistungen wie der Registrierung einer Domain - nicht fristgerecht (bei Domains also spätestens einen (1) Monat vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum) zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert sich die jeweilige Leistung automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit bzw. um eine weitere Laufzeit von zwölf (12) Monaten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Voraussetzung für eine automatische Verlängerung ist, dass entweder das Kundenkonto zum Zeitpunkt der Verlängerung über ein ausreichendes Guthaben (im Falle von “Prepayment”) verfügt oder sämtliche offenen Forderungen beglichen sind (im Fall von “Postpayment”).
Bei Domains erfolgt die automatische Verlängerung in der Regel einen (1) Monat vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum, sofern OpusDNS bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung der jeweiligen Domain (z.B. durch rechtzeitig hinterlegten Löschauftrag im Dashboard) zugegangen ist und das Kundenkonto ausreichend gedeckt ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, für rechtzeitiges und ausreichendes Guthaben zu sorgen. Bankseitige Verzögerungen werden dem Kunden zugerechnet; maßgeblich sind die Bankarbeitstage in Deutschland.
Sofern eine Domainregistrierung nicht rechtzeitig verlängert wird, vom Kunden oder Domaininhaber gelöscht wird, erforderliche Gebühren nicht fristgerecht gezahlt werden oder der Registrierungsvertrag auf andere Weise endet, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden an der betreffenden Domain mit sofortiger Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt ist OpusDNS berechtigt, nach eigenem Ermessen über die Domain zu verfügen. Verwertungsmaßnahmen können insbesondere die Sperrung, Rückgabe, Übernahme, Übertragung an Dritte oder öffentliche Versteigerung der Domain umfassen. OpusDNS ist in diesem Zusammenhang berechtigt, als „Designated Agent“ des bisherigen Domaininhabers zu handeln, um notwendige Änderungen oder Übertragungen durchzuführen. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung, Rückübertragung oder Herausgabe der betreffenden Domain besteht nach Beendigung des Registrierungsverhältnisses nicht.
6.3 Form der Kündigung: Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
6.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund erlöschen alle Rechte des Kunden an den Leistungen der OpusDNS mit sofortiger Wirkung.
Für OpusDNS liegt ein solcher wichtiger Grund insbesondere - aber nicht abschließend - vor, wenn der Kunde:
- mit der Zahlung der Entgelte für mehr als zehn (10) Werktage in Verzug gerät;
- ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- schuldhaft gegen wesentliche vertragliche Pflichten oder diese AGB verstößt;
- offensichtlich bewusst gegen geltendes Recht verstößt;
- trotz Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist die Nutzung der Leistung nicht anpasst;
- schuldhaft oder fahrlässig gegen die Registrierungsbedingungen oder -richtlinien der jeweiligen Registries verstößt (sofern relevant);
- in erheblichem Maße gegen geltende Dispute Resolution Verfahren, welche von Registries für die jeweiligen TLDs vorgegeben werden (z.B. “UDRP”, “URS” etc.), verstößt;
- eine sonstige schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht.
6.5 Folgen vorzeitiger Kündigung: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung einer Leistung ist OpusDNS nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden anteilig zurückzuzahlen. Diese Regelung gilt entsprechend auch für das Entgelt des jeweiligen Verlängerungszeitraums, sonstigen Leistungen oder bei Kündigung aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunde aus einem wichtigem Grund, der von OpusDNS zu vertreten ist, z.B. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung, kündigt.
6.6. Ausschluss von Ausgleichsansprüchen: Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses sind ausgeschlossen.
6.7 Zurückbehaltungsrecht und Verwertung von Domains bei offenen Forderungen: Bestehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch offene Forderungen von OpusDNS gegenüber dem Kunden, ist OpusDNS berechtigt, gegenüber dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an Domains im Kundenaccount auszuüben. Dies gilt insbesondere für Domains, deren Registrierung oder Verlängerung über OpusDNS erfolgt ist und deren Gebühren vom Kunden noch nicht beglichen wurden. Darüber hinaus ist OpusDNS berechtigt, an den betreffenden Domains Verwertungsmaßnahmen wie zum Beispiel Sperrung, Rückgabe, Übernahme, Übertragung an Dritte oder öffentliche Versteigerung zur Deckung der offenen Forderungen durchzuführen, sofern die Registrierung einer Domain nicht rechtzeitig verlängert, gelöscht, erforderliche Transfergebühren nicht fristgerecht gezahlt werden oder der Registrierungsvertrag auf andere Weise beendet wird. Nach Verwertung erlöschen sämtliche Rechte des Kunden an der betreffenden Domain endgültig; Ansprüche auf Wiederherstellung oder Rückübertragung bestehen nicht.
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
7.1 Vorbestehende IP-Rechte: Nichts in diesen AGB oder in anderen vertraglichen Dokumenten (z.B. des Master Service Agreements) begründet eine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten („IP-Rechte“), die der jeweils anderen Partei bereits vor Beginn der Leistungen gehörten. Jede Partei behält sämtliche vorbestehenden IP-Rechte an ihren Materialien.
7.2 Eigentum an von OpusDNS erstellten Materialien: Sämtliche IP-Rechte an sämtlichen von OpusDNS im Rahmen der Leistungen erstellten oder bereitgestellten Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites, Designs, Berichte, Daten, Informationen, Software, Dokumentationen) verbleiben ausschließlich bei OpusDNS, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Lizenz zur Nutzung durch den Kunden: OpusDNS gewährt dem Kunden eine befristete, widerrufliche, nicht-exklusive, nicht übertragbare und lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung der unter Ziff. 7.2 genannten Materialien ausschließlich zum Zwecke der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung. Die Nutzungslizenz des Kunden erlischt spätestens mit Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
7.4 Schutz der IP-Rechte von OpusDNS: Der Kunde ist verpflichtet, die IP-Rechte von OpusDNS zu respektieren und insbesondere keine Rechte oder Schutzvermerke (z. B. Urheberrechtsvermerke, Markenhinweise) zu entfernen oder zu verändern. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von OpusDNS.
7.5 Widerruf der Nutzungslizenz: OpusDNS behält sich das Recht vor, die Nutzungslizenz jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, insbesondere bei Vertragsverletzungen oder unzulässiger Nutzung durch den Kunden.
8. Haftungsbeschränkung und Freistellung
8.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: OpusDNS haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von OpusDNS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Gleiches gilt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aus übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftung). Soweit Schäden durch einfache Erfüllungsgehilfen von OpusDNS grob fahrlässig verursacht wurden, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
8.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OpusDNS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Haftungsausschlüsse: In folgenden Fällen ist die Haftung von OpusDNS - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen:
- keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste;
- keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Pandemien, Streiks, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Energie Ausfälle, Cyberangriffe oder andere vergleichbare unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs von OpusDNS liegende Ereignisse. Solche Ereignisse befreien OpusDNS für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Umfang ihrer Einwirkung von der Leistungspflicht. OpusDNS wird den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses informieren;
- keine Haftung für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden oder auf Servern des Kunden bereitgestellt werden, noch für Schäden, die durch Fehler in der Netzwerkinfrastruktur oder fehlerhafte Datenträger entstehen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung und rechtlicher Nutzung.
- keine Haftung für Schäden, die durch die Löschung, Deaktivierung oder Sperrung einer Domain durch die zuständige Registry entstehen. Dies umfasst insbesondere Fälle, in denen die Registry aufgrund von Regelverstößen, technischen oder administrativen Maßnahmen oder anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von OpusDNS liegen, die Domain des Kunden entfernt oder deaktiviert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die geltenden Richtlinien und Bedingungen der jeweiligen Registry einzuhalten.
- keine Haftung für Schäden, die durch Missbrauch oder die (unbefugte) Nutzung des Kundenaccounts entstehen, insbesondere auch dann nicht, wenn der Account gehackt oder durch Dritte unautorisiert verwendet wird, um Leistungen von OpusDNS in Anspruch zu nehmen.
8.4 Haftungsfreistellung durch den Kunden: Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der rechtswidrigen Nutzung der Leistung, einer Domain, der darüber erreichbaren Inhalte oder eines Verstoßes gegen diese Vertragsbedingungen stellt der Kunde OpusDNS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Diese Haftungsfreistellung umfasst insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung von OpusDNS, einschließlich aller Anwalts- und Gerichtskosten.
8.5 Haftung bei Weitergabe an Dritte: Gibt der Kunde Leistungen von OpusDNS an Dritte weiter oder verkauft diese, haftet er für daraus resultierende Schäden vollumfänglich und stellt OpusDNS von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
8.6 Haftungsbegrenzung für Vermögensschäden: Die Haftung von OpusDNS für Vermögensschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die jeweilige konkrete Leistung (z.B. die einzelne Domainregistrierung) oder für den jeweiligen Leistungszeitraum bezogen auf die konkrete Leistung gezahlt hat, maximal jedoch auf die Summe der Entgelte der letzten zwölf (12) Monate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses.
8.7 Verjährung: Schadensersatzansprüche gegen OpusDNS wegen einfacher Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten verjähren innerhalb von sechs (6) Monaten. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen gelten für Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender Haftung (z. B. Produkthaftung) und bei Arglist.
8.8 Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten zu Leistungen von OpusDNS mit der gebotenen Sorgfalt geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt oder einen konkreten Verdacht hat, dass unbefugte Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder Zugriff auf diese erhalten könnten, hat er OpusDNS unverzüglich zu informieren und geeignete Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten zu ergreifen (z. B. Passwortänderung). Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Pflichten haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden und stellt OpusDNS von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
8.9 Geltung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen: Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von OpusDNS.
9. Datenschutz
9.1 Verarbeitung durch OpusDNS: OpusDNS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - kurz “DSGVO”) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit anwendbar. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken oder auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen. Weitere Informationen zur Art, dem Umfang und den Zwecken der Verarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von OpusDNS, abrufbar unter:
www.opusdns.com/de/datenschutzerklärung.
9.2 Datenübermittlung an Registries: Im Rahmen der Bestellung, Verwaltung und ggf. Übertragung von Domains übermittelt OpusDNS bestimmte vom Kunden bereitgestellte personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer) an die jeweils zuständige Registry. Diese Übermittlung erfolgt zur Durchführung (vor-)vertraglicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung des zwischen dem Kunden und der Registry bestehenden Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in der jeweils gültigen Fassung oder einer entsprechenden Nachfolgevorschrift).
9.3 Registry als Auftragsdatenverarbeiter: Die jeweilige Registry verarbeitet die übermittelten Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. OpusDNS hat auf Art, Umfang und Dauer der Datenverarbeitung durch die Registry keinen Einfluss.
9.4 Datenübermittlung in Drittstaaten: Soweit Registries ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben und kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für das betreffende Drittland vorliegt, erfolgt die Übermittlung personenbezogener Daten auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO in der jeweils gültigen Fassung oder einer entsprechenden Nachfolgevorschrift, da die Übermittlung für die Registrierung und Verwaltung der vom Kunden gewünschten Domain erforderlich ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in solchen Drittländern unter Umständen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau besteht.
9.5 Weitere Informationen zum Datenschutz: Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch OpusDNS ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Informationen zu den jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen der zuständigen Registries stellt OpusDNS im Rahmen der jeweiligen TLD-Registrierungsbedingungen, im Kundenportal oder auf Anfrage zur Verfügung.
9.6 Sicherheit bei Datenübertragung: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten über das Internet trotz technischer Schutzmaßnahmen kein vollständiger Schutz vor dem Zugriff unbefugter Dritter gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere für unverschlüsselte Kommunikationswege wie E-Mail. Der Kunde ist daher verpflichtet, vertrauliche oder personenbezogene Daten nur über sichere Verbindungen zu übermitteln.
10. Geheimhaltung
10.1 Geheimhaltungspflichten: Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordene vertrauliche Informationen - insbesondere solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu bewerten sind - unbefristet geheim zu halten. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: technische Details, vertragliche Abläufe, interne Prozesse, wirtschaftliche Informationen, Kunden- und Lieferantendaten sowie insbesondere auch sämtliche Preise, Konditionen und Margen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden.
10.2 Umgang mit vertraulichen Informationen: Die vertraulichen Informationen dürfen - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend erforderlich - weder vervielfältigt, gespeichert, aufgezeichnet noch an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwertet werden. Die Parteien verpflichten sich ferner, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Dritten, die Zugang zu solchen Informationen haben, sicherzustellen, dass auch diese unbefristet zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.3 Schutzmaßnahmen: Die Parteien haben durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
10.4 Fortgeltung der Geheimhaltungspflicht: Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
10.5 Ausnahmen von der Geheimhaltung: Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung sind Informationen, die:
- der jeweils anderen Partei bereits vor Offenlegung nachweislich bekannt waren;
- ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden;
- einer Partei durch einen berechtigten Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten offengelegt werden oder
- aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher/judikativer Anordnung offengelegt werden müssen, wobei die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu informieren ist.
10.6 Keine Rechteübertragung: Die Offenlegung vertraulicher Informationen begründet keinerlei Nutzungs-, Lizenz- oder sonstige Verwertungsrechte zugunsten der empfangenden Partei, soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von OpusDNS in Regensburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt; gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. OpusDNS bleibt es jedoch vorbehalten, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben. Gleiches gilt ebenfalls für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
11.2 Anwendbares Recht: Für die von OpusDNS auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossener Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Schriftformerfordernis und Nebenabreden: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen - soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 2 Abs. 3 handelt - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses.
12.2 Abtretung: Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von OpusDNS berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
12.3 Maßgebliche Sprachfassung: Sämtliche vertragsrelevanten Dokumente von OpusDNS, einschließlich dieser AGB, können dem Kunden in mehreren Sprachfassungen zur Verfügung gestellt werden. Maßgeblich für Inhalt, Auslegung und Durchführung des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die deutsche Fassung. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen unterschiedlichen Sprachversionen ist allein die deutsche Version verbindlich.
12.4 Überschriften: Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der besseren Übersicht und sind rechtlich nicht bindend für die Auslegung der jeweiligen Bestimmungen.
12.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in so einem Fall, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.